LH Mattle: „Finanzierung der Krankenanstalten ausschlaggebend für hohe Versorgungs- und Investitionsqualität“

20.10.2023

LH Mattle: „Finanzierung der Krankenanstalten ausschlaggebend für hohe Versorgungs- und Investitionsqualität“

  • Tiroler Gesundheitsfondsgesetz wird novelliert
  • Finanzierung der Betriebsabgänge (Verluste) für Bezirkskrankenhäuser Reutte, Lienz, St. Johann und Kufstein
  • Land Tirol gewährt Trägern wie Gemeindeverbänden anteilsmäßige Deckung der Betriebsabgänge
  • Beiträge aus dem Tiroler Gesundheitsfonds von Land und Gemeinden werden an Inflation angepasst

Öffentliche Krankenanstalten wie Bezirkskrankenhäuser werden in Tirol über den Tiroler Gesundheitsfonds (TGF) und damit auch das Land Tirol und die Tiroler Gemeinden finanziert. In welcher Höhe Mittel für eben jene Fondskrankenanstalten bereitgestellt werden, ist im Tiroler Gesundheitsfondsgesetz geregelt. Abseits davon leistete das Land seit 2016 verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen an die Krankenanstalten, um ihre Finanzierung sicherzustellen – also um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben (Betriebsabgang bzw. Verlust) zu decken. Rechtlich wäre dies grundsätzlich von den Trägern allein zu übernehmen. Dennoch gibt es bereits vertragliche Regelungen für solche Beitragsleistungen vonseiten des Landes – und zwar für Landeskrankenanstalten (Tirol Kliniken), das Bezirkskrankenhaus (BKH) Schwaz und das Krankenhaus St. Vinzenz in Zams. Auf Antrag von GesundheitslandesrätinCornelia Hagele soll es nun auch diesbezügliche gesetzliche Regelungen für die BKHs Reutte, Lienz, St. Johann und Kufstein geben. Dafür wird das Tiroler Krankenanstaltsgesetz novelliert und die „anteilige Betriebsabgangsdeckung“ vonseiten des Landes verankert. Das heißt, dass ab 2024 das Land Tirol den Trägern der BKHs Reutte, Lienz, St. Johann und Kufstein eine „Betriebsabgangsdeckung“ im Ausmaß von 50 Prozent gewährt.

Gemeinde- und Finanzreferent LH Anton Mattle betont: „Land und Gemeinden arbeiten an der bestmöglichen Gesundheitsversorgung für die Tirolerinnen und Tiroler. Die Träger der Krankenanstalten – allen voran die Gemeindeverbände – profitieren künftig von einer besseren Planbarkeit und Liquiditätssicherheit. Für Patientinnen und Patienten sollen Leistungen in hoher Qualität sichergestellt werden. Die Finanzierung der Krankenanstalten ist ausschlaggebend für eine hohe Versorgungs- und Investitionsqualität.“

Planbarkeit für die nächste fünf Jahre

Die Beitragsleistungen des Landes für die Betriebsabgänge erfolgen zunächst in Form von Vorschüssen unter Berücksichtigung der jeweils prognostizierten Betriebsabgänge. Ist der Vorschuss für ein Jahr höher als der tatsächliche Betrag laut Rechnungsabschluss des BKH, wird der „Überling“ auf das Folgejahr angerechnet.

„Ich setze mich massiv für Lösungen rund um die Herausforderungen im Gesundheitsbereich ein. Umso mehr freut es mich, dass wir uns im Zuge des vergangene Woche stattgefundenen Treffens mit vielen Akteurinnen und Akteuren aus dem Spitalsbereich ausgetauscht haben – wir müssen alle an einem Strang ziehen. Die gesetzliche Regelung für Betriebsabgangsdeckungen der BKH Kufstein, St. Johann, Lienz und Reutte ist ein wichtiger Schritt für die Sicherstellung der Krankenanstaltenfinanzierung in Tirol. Gerade in Zeiten der Pandemie war die Planbarkeit schwierig. Diese Regelung gibt uns nun klare Perspektiven für die nächsten fünf Jahre“, sagt LRin Hagele.

Denn der Gesetzesentwurf sieht diese Form der Finanzierung jedenfalls bis zum Jahr 2028 vor, also bis zum Ende der nächsten Finanzausgleichsperiode. Das novellierte Gesetz wird dem Landtag im November zur Beschlussfassung vorgelegt.

Inflationsbedingte Anpassung der TGF-Mittel von Land und Gemeinden

Für die grundsätzliche Finanzierung der Fondskrankenanstalten wurden die Beiträge des Landes und der Tiroler Gemeinden aus dem TGF bereits bislang jährlich angepasst: Seit 1997 bis einschließlich 2023 lag die jährliche Beitragserhöhung für die Krankenanstalten bei fünf Prozent. „Während dieser Betrag lange über der Inflation lag, reicht dies bei der derzeitigen Situation bei weitem nicht mehr aus. Daher wird die Beitragserhöhung von 2023 auf 2024 für das Land und die Gemeinden jeweils rund 20 Millionen Euro betragen. Das Land ist ein starker Partner für die Gemeinden. Denn sie sind ein starker Partner, wenn es um die bestmögliche Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger geht“, sagt LH Mattle, dass inflationsbedingte Finanzierungslücken mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf geschlossen werden sollen: Im Jahr 2024 sollen Land Tirol und Gemeinden einen um zwölf Prozent (Basis Vorjahresbetrag) höheren Betrag leisten, anschließend um das Ausmaß der Inflationsrate plus drei Prozent (Basis Vorjahresbetrag).

Notwendige Gelder für Weiterentwicklung und Qualität

Damit setze das Land Tirol noch vor Abschluss der aktuell laufenden Finanzausgleichsverhandlungen – dabei geht es um die Verteilung der vom Bund eingenommenen Mittel auf die Länder und Gemeinden – ein klares Ausrufezeichen für die Gesundheit: „Es gibt einerseits laufend neue technische Standards und medizinisch-pharmazeutischen Fortschritt, andererseits gibt es Herausforderungen im Personalbereich, weiters den demografischen Wandel und eine weiterhin hohe Kostendynamik, die einem Mehr an Mitteln und einer planbaren Finanzierung bedürfen. Daher setzen wir auch auf die Unterstützung des Bundes bei den Finanzausgleichsverhandlungen, um die Gesundheitsversorgung in Tirol nachhaltig zu stärken und zu verbessern. Nur dadurch können Innovationen im Gesundheitsbereich auch umgesetzt werden“, ist LRin Hagele überzeugt.

Einsatz für die Gemeinden bei Finanzausgleichsverhandlungen

Mehr Finanzmittel aus den Finanzausgleichsverhandlungen ist das primäre Ziel von LH Mattle: „Bei den Finanzausgleichsverhandlungen lag unser Fokus insbesondere auf dem Gesundheits- und Pflegebereich. Während die Gemeinden durch die Betriebsabgangsdeckung entlastet werden, sind an die Wirtschaftsentwicklung geknüpfte, höhere jährliche Finanzierungsbeiträge vorgesehen. Umso wichtiger ist es, dass wir im Zuge der Verhandlungen Kostenwahrheit schaffen und die Aufteilung der Finanzmittel zwischen Bund, Länder und Gemeinden den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht werden.“